Das Schweizer Stimmvolk hat am 8. März 2026 die Individualbesteuerung angenommen. Die Reform soll spätestens per 01.01.2032 in Kraft treten und beabsichtigt, die steuerliche Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren zu verbessern. 

Bund und Kantone müssen ihre Steuergesetze noch anpassen. Im Vergleich zur heutigen Situation wird insbesondere folgendes geändert:

  • Jede erwachsene Person wird unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert, d.h. Ehepaare werden zwei separate Steuererklärungen einreichen müssen;

  • Einkommen, Vermögen sowie Abzüge werden den Ehegatten individuell zugeordnet;

  • Für die Zuordnung der Vermögenswerte und Schulden werden die zivilrechtlichen Verhältnisse relevant (Eigentümer bzw. Schuldner);

  • Für die direkte Bundessteuer wird es nur noch einen Steuertarif geben;

  • Die Abzüge sowie die Zuteilung des Einkommens und Vermögens von Kindern werden neu geregelt. 

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