
Am 1. Januar 2025 sind neue Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen in Kraft getreten.
Davon betroffen ist unter anderem das Obligationenrecht (OR), das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), das Strafgesetzbuch (StGB) und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Eine wesentliche Änderung ist, dass öffentlich-rechtliche Forderungen nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden können.
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