Aufgrund von Gerichtsentscheiden hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die Weisung zur Bewertung der Liegenschaften und zum Eigenmietwert angepasst.

Die neue Weisung wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten (unter Vorbehalt einer Beschwerde des Hauseigentümerverbands). Durchschnittlich erhöhen sich die Vermögenssteuerwerte um 48 Prozent. Nach dem Volksentscheid zur Abschaffung des Eigenmietwerts hat der Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen, auf eine Erhöhung der bisherigen Eigenmietwerte (bis und mit Baujahr 2025) zu verzichten. Für Neubauten ab 2026 ist zum Ausgleich für die höheren Eigenmietwerte eine besondere Regelung vorgesehen.

Die neuen Bewertungen sollen anfangs 2027 zusammen mit der Steuererklärung 2026 den Steuerpflichtigen zugestellt werden.

Quellen: Medienmitteilungen vom 17. September 2024 und vom 20. November 2025 Kanton Zürich